Gemeinsame Schulden
Es kommt vor, dass Ehegatten während der Ehe Schulden machen und dann Darlehen bzw. Kredite aufnehmen. Während der Ehe werden diese meist von nur einem der Gatten zurückgezahlt, wobei diesem während der Ehezeit kein Ausgleichsanspruch zusteht. Spätestens jedoch mit der Scheidung lebt dieser Anspruch des Alleinzahlenden wieder auf und die beiden geschiedenen Gatten sind zu gleichen Teilen zur Rückzahlung verpflichtet. Ausnahmen gelten nur, wenn anderweitige Regelungen (z. B. güterrechtlicher Ausgleich der Schulden) vereinbart sind.
Weiterhin kann auch dann eine alleinige Rückzahlung der Schulden anfallen, wenn einer der Ehegatten der das gemeinsam erworbene Grundstück bzw. die Eigentumswohnung nach der Scheidung nutzt. Nutzungswert und Kosten müssen dabei aber in sinnvollem Verhältnis zueinander stehen.
Beachten Sie, dass die Banken – egal, wie die Verteilung der Schulden bei den Ehegatten untereinander geregelt ist – jeden der Ehegatten wegen der gemeinsamen Schulden in Anspruch nehmen kann. Es ist daher sinnvoll, bei der Aufnahme von Krediten / Darlehen bereits im Voraus Regelungen bzgl. der Rückzahlung zu definieren.
Die Anwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg hilft Ihnen bei diesen und anderen Bereichen zum Thema gemeinsame Schulden und deren Aufteilung auf die Ehegatten. Nutzen Sie unsere Erfahrung im Familienrecht und lassen Sie sich kompetent beraten.